ePA - Die digitale Patientenakte

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist seit vielen Jahren ein Thema. Ein wichtiger Baustein: das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Damit fördern Bund und Länder die Digitalisierung unserer Krankenhäuser bzw. Kliniken mit rund 4,3 Mrd. Euro.

Aber analog zu den Unternehmen in der Wirtschaft besteht auch in diesen Organisationen ein hoher Bedarf, die Informationsflüsse und Daten zu bündeln, vollständig zu dokumentieren und diese – bei Bedarf auch kurzfristig – zur Verfügung stellen zu können.

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (kurz: TSVG) im Mai 2019 wurden für Patienten einige Verbesserungen bei der Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen geschaffen.

Dieses ermöglicht die Grundlage für einen Baustein: die elektronische Patientenakte (ePA).

Zum 01.01.2021 wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten die ePA anzubieten. Über diese Möglichkeit, die der Versicherte selbst wählen kann, soll den Patienten ermöglicht werden, leichter Zugriff auf ihre Behandlungsdaten zu erhalten.

Die ePA ist eine versichertengeführte elektronische Akte. Die Nutzung dieses Service der Krankenkasse ist für den Versicherten freiwillig. Sie bildet die Basis für die Vernetzung von Patienten, Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern und kann alle relevanten Dokumente zu Befunden, Medikation und weiteren Informationen zentral, schnell und sicher verfügbar machen.

Welche weiteren Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere Kliniken und Krankenhäusern zur Verfügung stehen und wie das Berater-Team der HSP-GPC Unternehmensgruppe den Weg in die Digitalisierung im Gesundheitswesen begleitet, finden Sie hier.