
Beratung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Durch unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Krankenhausdigitalisierung können wir Ihre Einrichtung bei der Evaluierung möglicher, förderfähiger Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) unterstützen. Mit Aufnahme der Bestandsstrukturen sind wir schnell in der Lage, „Digitalisierungsprojekte“ nach den Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes zu identifizieren und den entsprechenden Förderantrag qualifiziert für Sie vorzubereiten.
Wir unterstützen Ihr Haus gerne bei dem gesamten Verfahren und bei der Umsetzung der Projekte als externes Projektmanagement.
Unsere Beratungsleistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Zu klärende interne Parameter
So attraktiv die Finanzierung der Digitalisierung in der ersten Betrachtung erscheint, müssen einige „interne Parameter“ bei den Kliniken beachtet werden.
- Wie hoch ist die „Eigenbeteiligung“ an den Projekten?
- Wer übernimmt die vom KHZG geforderten 30% „Eigenanteil“ (Land/Träger)?
- Stehen die internen Ressourcen für die Digitalisierungsprojekte bereit?
- Welche Folgekosten in Form von Serviceverträgen, Software-Assurance usw. fallen an?
- Passen die Folgekosten in das Budget des Hauses?
- Bestehen für die „Neuprojekte“ Abhängigkeiten zu den Bestandsstrukturen (neben den Bestandsapplikationen auch Rechenzentren oder Datenverteiler)
- Welche Veränderungen müssen vorgenommen werden und welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der Klinik?
Berechtigter IT-Dienstleister
Die Eignung unserer Mitarbeiter als berechtigter IT-Dienstleister gem. § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) wurden vom Bundesamt für Soziale Sicherung überprüft und zertifiziert.
Themen-Interview
Jürgen Schilz, Geschäftsführer der HSP Beratungsgesellschaft mbH und der GPC GmbH im Interview zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).
Hier geht es zum Artikel „Die Zukunft der Krankenhäuser: Digital und vernetzt“ mit Dr. Michael Pauly