
Beratung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Mit dem KHZG werden notwendige Investitionen in eine modernere und zukunftssichere digitale Ausstattung von Krankenhäusern gefördert. Neben der Digitalisierung der Klinikprozesse ist ein weiteres Ziel die Verbesserung der Zusammenarbeit der gesamten Healthcare Wertschöpfungskette (Kliniken, niedergelassene Ärzte, Therapeuten, Apotheker und Patienten). Als KHZG - zertifizierter Dienstleister kümmern wir uns um Ihre Digitalisierung.
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Zu klärende interne Parameter
So attraktiv die Finanzierung der Digitalisierung in der ersten Betrachtung erscheint, müssen einige „interne Parameter“ bei den Kliniken beachtet werden.
- Wie hoch ist die „Eigenbeteiligung“ an den Projekten?
- Wer übernimmt die vom KHZG geforderten 30% „Eigenanteil“ (Land/Träger)?
- Stehen die internen Ressourcen für die Digitalisierungsprojekte bereit?
- Welche Folgekosten in Form von Serviceverträgen, Software-Assurance usw. fallen an?
- Passen die Folgekosten in das Budget des Hauses?
- Bestehen für die „Neuprojekte“ Abhängigkeiten zu den Bestandsstrukturen (neben den Bestandsapplikationen auch Rechenzentren oder Datenverteiler)
- Welche Veränderungen müssen vorgenommen werden und welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der Klinik?
Themen-Interview
Jürgen Schilz, Geschäftsführer der HSP Beratungsgesellschaft mbH und der GPC GmbH im Interview zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).
Hier geht es zum Artikel „Die Zukunft der Krankenhäuser: Digital und vernetzt“ mit Dr. Michael Pauly
KHZG-Compliance 2025
So vermeiden Sie Digitalisierungsabschläge und sparen Zeit
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Mit unseren Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekten in unterschiedlichen Branchen sowie mit Tipps und Lösungsbeispielen aus Ihrem Umfeld unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Realisierung Ihrer Lösung sowie bei allen organisatorischen Fragen! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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