Image

Beratung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Mit dem KHZG werden notwendige Investitionen in eine modernere und zukunftssichere digitale Ausstattung von Krankenhäusern gefördert. Neben der Digitalisierung der Klinikprozesse ist ein weiteres Ziel die Verbesserung der Zusammenarbeit der gesamten Healthcare Wertschöpfungskette (Kliniken, niedergelassene Ärzte, Therapeuten, Apotheker und Patienten). Als KHZG - zertifizierter Dienstleister kümmern wir uns um Ihre Digitalisierung.
Image

Durch unsere jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Krankenhausdigitalisierung können wir Ihre Einrichtung bei der Evaluierung möglicher, förderfähiger Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) unterstützen. Mit Aufnahme der Bestandsstrukturen sind wir schnell in der Lage, „Digitalisierungsprojekte“ nach den Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes zu identifizieren und den entsprechenden Förderantrag qualifiziert für Sie vorzubereiten.

Wir unterstützen Ihr Haus gerne bei dem gesamten Verfahren und bei der Umsetzung der Projekte als externes Projektmanagement.

Unsere Beratungsleistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)



Zu klärende interne Parameter

So attraktiv die Finanzierung der Digitalisierung in der ersten Betrachtung erscheint, müssen einige „interne Parameter“ bei den Kliniken beachtet werden.

  • Wie hoch ist die „Eigenbeteiligung“ an den Projekten?
  • Wer übernimmt die vom KHZG geforderten 30% „Eigenanteil“ (Land/Träger)?
  • Stehen die internen Ressourcen für die Digitalisierungsprojekte bereit?
  • Welche Folgekosten in Form von Serviceverträgen, Software-Assurance usw. fallen an?
  • Passen die Folgekosten in das Budget des Hauses?
  • Bestehen für die „Neuprojekte“ Abhängigkeiten zu den Bestandsstrukturen (neben den Bestandsapplikationen auch Rechenzentren oder Datenverteiler)
  • Welche Veränderungen müssen vorgenommen werden und welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der Klinik?

Berechtigter IT-Dienstleister

Die Eignung unserer Mitarbeiter als berechtigter IT-Dienstleister gem. § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) wurden vom Bundesamt für Soziale Sicherung überprüft und zertifiziert.

Themen-Interview

Jürgen Schilz, Geschäftsführer der HSP Beratungsgesellschaft mbH und der GPC GmbH im Interview zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).

Hier geht es zum Artikel „Die Zukunft der Krankenhäuser: Digital und vernetzt“ mit Dr. Michael Pauly


Kontaktieren Sie uns

Mit unseren Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekten in unterschiedlichen Branchen sowie mit Tipps und Lösungsbeispielen aus Ihrem Umfeld unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Realisierung Ihrer Lösung sowie bei allen organisatorischen Fragen! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Kontaktieren Sie uns