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Digitale Infrastruktur richtig planen und umsetzen

DigitalPakt 2.0 Beratung für Schulträger

Der DigitalPakt 2.0 schafft neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur an Schulen. Für Schulträger stellt sich jetzt vor allem eine Frage: Wie werden aus verfügbaren Mitteln technisch sinnvolle, langfristig tragfähige und umsetzbare Lösungen?

Wir unterstützen Schulträger und öffentliche Auftraggeber dabei, ihre digitale Infrastruktur strukturiert zu planen – von der Analyse des Bestands über die herstellerneutrale Konzeption und Ausschreibung bis zur Umsetzung.

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Was ist der DigitalPakt 2.0?


Der DigitalPakt 2.0 ist das gemeinsame Nachfolgeprogramm von Bund und Ländern für die weitere Digitalisierung der Schulen in Deutschland. Er knüpft an den ersten DigitalPakt Schule an und soll die bereits geschaffene digitale Infrastruktur gezielt weiterentwickeln.

Insgesamt stehen dafür 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Programm läuft bis Ende 2030, einzelne Maßnahmen an Schulen können noch bis 2032 abgeschlossen werden.

Im Unterschied zum ersten DigitalPakt verfolgt der DigitalPakt 2.0 einen stärker ganzheitlichen Ansatz. Er umfasst drei miteinander verbundene Handlungsbereiche:

  • die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur,
  • die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung,
  • die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“.

Im Bereich der digitalen Infrastruktur können neben technischer Ausstattung auch Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support berücksichtigt werden.

Für Schulträger entsteht damit die Chance, nicht nur einzelne technische Anschaffungen zu finanzieren, sondern die digitale Infrastruktur ihrer Schulen strategisch weiterzuentwickeln.

Die konkrete Förderung und Antragstellung wird durch die jeweiligen Bundesländer geregelt. Förderanträge können gestellt werden, sobald das jeweilige Land die entsprechenden Richtlinien und Verfahren veröffentlicht hat.

Wir beraten Sie zum DigitalPakt 2.0



Aktueller Stand zum DigitalPakt 2.0


Stand September 2026: Der DigitalPakt 2.0 ist am 1. September 2026 offiziell gestartet. Bund und Länder investieren in den kommenden fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro in die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

  • Start: Der DigitalPakt 2.0 ist zum 1. September 2026 in Kraft getreten.
  • Fördervolumen: Bund und Länder stellen gemeinsam insgesamt 5 Milliarden Euro bereit und tragen die Finanzierung jeweils zur Hälfte.
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können auch Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden.
  • Antragstellung: Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie die Antrags- und Bewilligungsverfahren werden von den jeweiligen Bundesländern geregelt.

Für Schulträger bedeutet das: Die grundlegenden Rahmenbedingungen des DigitalPakts 2.0 stehen fest. Welche Fördervoraussetzungen gelten und wie Fördermittel beantragt werden können, richtet sich jedoch nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslands.

Quellen: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie Kultusministerkonferenz (KMK), Stand September 2026.



Was bedeutet der DigitalPakt 2.0 für Schulträger?


Der DigitalPakt 2.0 bietet die Chance, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln, technische Lücken zu schließen und digitale Infrastruktur langfristig tragfähig aufzustellen.

Entscheidend ist dabei jedoch nicht allein, welche Technik angeschafft werden kann.

Bevor Produkte ausgewählt oder Leistungen ausgeschrieben werden, sollten zentrale Fragen geklärt sein:

Welche Infrastruktur ist bereits vorhanden? Wo bestehen technische Engpässe? Welche Systeme müssen erneuert oder erweitert werden? Welche Kapazitäten werden zukünftig benötigt? Und wie lassen sich Betrieb, IT-Sicherheit und Support dauerhaft sicherstellen?

Genau hier setzen wir an: Wir betrachten Ihre bestehende Infrastruktur, definieren den tatsächlichen Bedarf und entwickeln daraus ein technisch und wirtschaftlich sinnvolles Gesamtkonzept.


Unsere Beratung zum DigitalPakt 2.0

1. Bestehende IT-Infrastruktur analysieren

Am Anfang steht für uns nicht die Produktentscheidung, sondern der tatsächliche Bedarf.

Wir erfassen die vorhandene Infrastruktur, analysieren technische und organisatorische Rahmenbedingungen und identifizieren Schwachstellen sowie zukünftige Anforderungen.

So entsteht eine belastbare Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.


2. Zielbild und technische Infrastruktur entwickeln

Auf Basis der Analyse entwickeln wir ein hersteller- und lieferantenneutrales Konzept für die zukünftige Infrastruktur.

Je nach Ausgangssituation können dabei unter anderem folgende Bereiche betrachtet werden:

  • LAN- und WLAN-Infrastruktur
  • aktive und passive Netzwerkkomponenten
  • Server- und Cloud-Infrastrukturen
  • Endgeräte und Peripherie
  • Kommunikationslösungen
  • IT-Security
  • Betriebs- und Supportstrukturen

Dabei betrachten wir nicht nur die heutige Situation. Die Infrastruktur muss auch zukünftige Anforderungen zuverlässig tragen können.


3. Fördermittel beantragen

Wir unterstützen Sie dabei, die technischen Angaben für den Förderantrag strukturiert aufzubereiten und die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands zu berücksichtigen.


4. Maßnahmen strukturieren und priorisieren

Nicht jede Investition muss gleichzeitig erfolgen.

Wir helfen Ihnen dabei, Anforderungen einzuordnen, technische Abhängigkeiten zu erkennen und sinnvolle Prioritäten zu setzen.

Dadurch entsteht ein nachvollziehbares Zielbild mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinen.


5. Ausschreibung und Vergabe vorbereiten

Eine gute technische Planung bildet die Grundlage für eine gute Ausschreibung.

Als Berater öffentlicher Auftraggeber begleiten wir Städte, Gemeinden, Kommunen und öffentliche Bildungsträger bei der Vergabe von IT-Leistungen.

Wir erstellen Ausschreibungsunterlagen und begleiten die notwendigen Vergabeverfahren. So können Anforderungen eindeutig beschrieben und Leistungen vergleichbar angeboten werden.


6. Umsetzung begleiten

Unsere Beratung endet nicht mit der Vergabe.

Wir begleiten Projekte auch während der Umsetzung, koordinieren Beteiligte und unterstützen dabei, dass aus der Planung eine funktionierende Infrastruktur wird.

Von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung erhalten Sie damit eine durchgängige Projektbegleitung.
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DigitalPakt 2.0 geplant, aber der nächste Schritt ist noch unklar?

Sie müssen noch nicht jedes Detail Ihres Projekts kennen.
In einem ersten Gespräch betrachten wir gemeinsam Ihre Ausgangssituation und klären, welche Schritte für Ihren Schulträger jetzt sinnvoll sind.

DigitalPakt 2.0 besprechen

Warum ist HSP-GPC der richtige Partner für meine digitale Schulinfrastruktur?


Herstellerneutral beraten

Wir verkaufen keine bestimmte Hardware und sind nicht an einzelne Hersteller gebunden. Unsere Planung richtet sich nach Ihren Anforderungen – nicht nach einzelnen Produkten.

Infrastruktur ganzheitlich denken

Netzwerk, IT-Sicherheit, Anwendungen, Betrieb und Support beeinflussen sich gegenseitig. Deshalb betrachten wir digitale Infrastruktur nicht isoliert, sondern als Gesamtsystem.

Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern

Öffentliche Ausschreibungen für Städte, Gemeinden, Kommunen und öffentliche Bildungsträger gehören zu unserem Beratungsalltag.

Planung und Umsetzung verbinden

Wir unterstützen Sie bei Analyse, Konzeption, Ausschreibung und Projektmanagement. Dadurch bleiben technische Anforderungen über die einzelnen Projektphasen hinweg nachvollziehbar.

Mehr als 25 Jahre Beratungserfahrung

HSP-GPC vereint mehr als 25 Jahre Erfahrung in der unabhängigen Technologieberatung. Unser Team aus Ingenieuren, Technikern und Betriebswirten begleitet Digitalisierungs- und Infrastrukturprojekte fachübergreifend.

Wir sind Ihre IT-Architekten – unabhängig, kompetent und mit Blick auf die gesamte Infrastruktur.

Fördermittel sind zeitlich begrenzt. Gute Infrastruktur sollte es nicht sein.


Der DigitalPakt 2.0 kann Investitionen ermöglichen, die Ihre Schulen über viele Jahre begleiten.

Deshalb sollte die Planung nicht bei der Frage beginnen, was angeschafft werden kann, sondern bei der Frage, was Ihre Schulen tatsächlich benötigen.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine digitale Infrastruktur, die zu Ihren Anforderungen passt, langfristig betrieben werden kann und sich flexibel weiterentwickeln lässt.


Justus Schilz, Consultant bei HSP-GPC, lächelt in die Kamera

Justus Schilz
Consultant

Florinstraße 18
56218 Mülheim-Kärlich

Telefon: +49 261 95226-16
E-Mail: justus.schilz@hsp-bg.de

Häufige Fragen zum DigitalPakt 2.0

Was ist der DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm des DigitalPakts Schule. Bund und Länder stellen insgesamt 5 Milliarden Euro für die weitere Digitalisierung der Schulen bereit. Das Programm läuft bis Ende 2030; einzelne Maßnahmen können noch bis 2032 abgeschlossen werden.

Was wird mit dem DigitalPakt 2.0 gefördert?

Der DigitalPakt 2.0 umfasst drei Handlungsbereiche. Im Bereich der digitalen Infrastruktur können unter anderem technische Infrastruktur, Bildungssoftware und Strukturen für professionellen technischen Support berücksichtigt werden. Die konkreten Förderbedingungen werden durch die jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Können Schulträger bereits Förderanträge stellen?

Förderanträge können gestellt werden, sobald das jeweilige Bundesland die entsprechenden Richtlinien erlassen und das Antragsverfahren eröffnet hat. Der Zeitpunkt kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Ab wann können Maßnahmen berücksichtigt werden?

Nach aktuellem Stand liegt der vorzeitige Maßnahmenbeginn beim 1. Januar 2026. Ob und unter welchen Voraussetzungen einzelne Maßnahmen tatsächlich berücksichtigt werden können, richtet sich nach den jeweiligen Landesregelungen.

Warum ist eine Bestandsanalyse vor einer Ausschreibung sinnvoll?

Eine Bestandsanalyse zeigt, welche Infrastruktur bereits vorhanden ist, wo technische Engpässe bestehen und welche Anforderungen zukünftig erfüllt werden müssen. Dadurch können Leistungen präziser geplant und anschließend eindeutig ausgeschrieben werden.

Wie unterstützt HSP-GPC Schulträger beim DigitalPakt 2.0?

HSP-GPC unterstützt Schulträger bei der Analyse bestehender IT-Infrastrukturen, der herstellerneutralen Konzeption zukünftiger Lösungen, der Strukturierung von Maßnahmen sowie bei Ausschreibung, Vergabe und Projektmanagement.

Kann HSP-GPC auch öffentliche Ausschreibungen begleiten?

Ja. Wir erstellen für öffentliche Auftraggeber Ausschreibungsunterlagen für IT-Leistungen und begleiten die erforderlichen öffentlichen Vergabeverfahren.